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Das neue Bundesdatenschutzrecht Mit der Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) tritt zum 25.5.2018 neues Recht in Kraft. Teil III des neuen BDSG setzt dabei die Richtlinie EU 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung um. Neue Datenschutzregeln für Polizei, Justiz, Strafverfolgung, Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenabwehr 45-84 BDSG-neu regeln zukünftig das datenschutzrechtliche Zusammenspiel. Das Einführungswerk erklärt die Regelungen anhand der amtlichen Begründung, erläutert die Bezüge zu den Vorgaben der Richtlinie EU 2016/680 und ihren Erwägungsgründen, gibt Hinweise auf das Zusammenspiel der 45-84 mit den allgemeinen Regeln aus BDSG neu und Datenschutz-Grundverordnung und prüft, welche in Rechtsprechung und Literatur gefundenen Lösungen weiter Bestand haben. Passgenau für die Praxis Der Nutzer erkennt sofort, welche Regelung des BDSG welche Regelung der Richtlinie mit welchen Überlegungen wie umgesetzt hat. Das neue Werk richtet sich an Stellen und Personen die am Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder zur weiteren Umsetzung der Richtlinie 2016/680 beschäftigt sind, Wissenschaft, insb. zum Polizeirecht und Öffentlichen Recht, Lehrende und Schüler an Polizei(hoch)schulen, sowie Praktiker aus Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie solchen Behörden die Ordnungswidrigkeiten verfolgen als praktische Arbeits- und Auslegungshilfe für das neue BDSG. Deswegen auch interessant für Anwälte und Richter.