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Ist das Bundesverfassungsgericht bei der Bestimmung seines Prüfungsumfangs so frei wie die Kunst? Oder überprüft es allgemein - überprüft es in bestimmten Bereichen - im Rahmen von Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend der Meinung der Literatur des «Guten zuviel»? Eine Antwort auf diese Fragen am Beispiel der Kunstfreiheitsrechtsprechung zu finden, ist Thema der Arbeit. Ausgangs- wie Mittelpunkt der Untersuchung ist dementsprechend die Kunstfreiheitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese wird dargestellt, untersucht und mit Entscheidungen außerhalb des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verglichen und wie die Forderung der Literatur nach einer Begrenzung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle auf Stimmigkeit und Stringenz überprüft.