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Daniel Schnabl untersucht den durch das Anhörungsrügengesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 neu gefassten § 321a ZPO. Das Anhörungsrügengesetz brachte nicht nur eine grundlegende Veränderung des § 321a ZPO mit sich, sondern fügte darüber hinaus weithin wortgleiche Regelungen auch in die anderen Verfahrensordnungen ein. Daher reicht die Bedeutung der Thematik weit über das Zivilprozessrecht hinaus. Der Autor beantwortet umfassend die mit der Neuregelung verbundenen einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen und untersucht abschließend, ob die derzeit geltende Fassung des § 321a ZPO mit dem aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist. Die Dissertation wurde 2006 mit dem Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung ausgezeichnet.