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Die Zahl der Strafverfahren, in denen mindestens eine Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach den Paragraphen 100a, 100b StPO erging, ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Vor dem Hintergrund des hierdurch eröffneten Spannungsfeldes zwischen effektiver Strafrechtspflege und wirksamem Grundrechtsschutz wurde die Telekommunikationsüberwachung in vorliegender Arbeit auf ihre Effizienz hin überprüft.Grundlage hierfür bildete die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstellte Untersuchung zu "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den Paragraphen 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen". Der empirische Teil der Arbeit basiert auf der Analyse von Strafverfahrensakten, einer schriftlichen Befragung von Praktikern aus Polizei, Justiz und Verteidigung und mündlichen Experteninterviews.