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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 4000 bis 5000 rechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts. Eine Reihe von ihnen hält Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften oder fungiert gar selbst als Unternehmensträger. Die Genehmigungsfähigkeit derartiger «unternehmensverbundener Stiftungen» wurde bislang vornehmlich als im Ermessen der Stiftungsbehörden stehend betrachtet. Demgegenüber vertritt der Autor die These, daß das Verfassungsrecht den Abschied vom Genehmigungsermessen und den Übergang zu einer gebundenen Genehmigungspraxis erzwingt, deren Voraussetzungen sich analog dem Genehmigungstatbestand für den wirtschaftlichen Verein ( 21, 22 BGB) bestimmen.