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Stille Gesellschaften sind in Deutschland seit dem Mittelalter bekannt, dennoch bestehen bezüglich ihrer nationalen handels- und steuerlichen Behandlung derzeit noch zahlreiche unbeantwortete Fragen. Diese Problematik potenziert sich für grenzüberschreitende stille Gesellschaften, da hier zu den nationalen Problemen weitere Konfliktpotentiale hinzutreten, die insbesondere durch unterschiedliche Regelungen und unterschiedliche Rechtsanwendungen in den jeweiligen Staaten ausgelöst werden. Die Arbeit zeigt die einkommen- und körperschaftsteuerlichen Wirkungen der Inbound-Aktivität von Steuerausländern bzw. der Outbound-Aktivität von Steuerinländern in Form einer stillen Beteiligung aus deutscher Sicht auf. Den rechtlichen Rahmen bildet dabei das deutsche Internationale Steuerrecht einschließlich der deutschen Abkommenspraxis und dem deutschen Außensteuergesetz.