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Die vorliegende Abhandlung geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen eine Legalisierungswirkung entfalten. Kann der Betreiber einer genehmigten Anlage zur Kostentragung oder zur Beseitigung von Gefahren, die durch den Betrieb seiner Anlage hervorgerufen wurden, polizeirechtlich herangezogen werden? Nach der Darstellung der verschiedenen Begründungselemente wird versucht, Kriterien zur Bestimmung des Umfangs und der Reichweite der Legalisierungswirkung in gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht zu entwickeln.