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Die Arbeit behandelt die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der immaterialgüterrechtlichen Zuordnung von Ergebnissen aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU. Neben einer Analyse der einschlägigen Regelungen des EU-Rechts liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung der von den Empfängern von Fördermitteln verpflichtend abzuschließenden Konsortialverträge. Diese zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten werfen vielfältige Fragen des Patent- und Urheberrechts sowie des Know-how-Schutzes auf. Die Vertragspraxis wird hierbei auf ihre Vereinbarkeit mit den Förderbestimmungen überprüft. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der EU-Regelungen in künftigen Rahmenprogrammen.