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Die Rezeption der Strafprozeßrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts begnügt sich meist mit wenigen prägnanten Schlagworten. Sie folgt vielfach einem idealisierenden Geschichtsbild, das in der Gesetzgebungsgeschichte des 19. Jahrhunderts eine im wesentlichen erfolgreiche Umsetzung der politischen Ideen des Liberalismus sieht. Demgegenüber zeigt die vorliegende Studie, daß die liberalen Strafprozeßreformer sich nur bedingt durchsetzen konnten. Sie stützt sich dabei vorwiegend auf die Schriften C.J.A. Mittermaiers. Untersucht werden die prozessuale Stellung des Verteidigers sowohl im «gemeinrechtlichen» als auch im «reformierten» Strafprozeß, die Partikulargesetzgebung des 19. Jahrhunderts und die Bewertung der Strafprozeßreform durch die heutige Sekundärliteratur.