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Die vorliegende Arbeit untersucht, ob der zivilrechtliche Verwirkungsgedanke auf das Straf- und Strafprozeßrecht übertragen werden kann, insbesondere, ob der sogenannte staatliche Strafanspruch an den Grundsätzen des Verwirkungsgedankens gemessen werden kann. Dies wurde bis vor kurzem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ausgehend von den Fällen staatlicher Verbrechensprovokation - allgemein für möglich gehalten, dann aber plötzlich nach einem obiter dictum des ersten BGH-Senats mehrheitlich von den BGH-Senaten abgelehnt. Die Arbeit unterscheidet zwischen den Fallgruppen staatlichen Fehlverhaltens - Verbrechensprovokation, - überlange Verfahrensdauer und - Verstöße gegen Verfahrens- und sonstige Rechtsnormen. Nach Klärung des Strafanspruchsbegriffs kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß nur im Falle staatlicher Verbrechensprovokation von einer Verwirkung der «staatlichen Strafverfolgungsbefugnis» auszugehen ist.