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Beeinträchtigungen und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Zuge antiterroristischer Maßnahmen haben die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte vor eine besondere Herausforderung gestellt. Der Gerichtshof hat eine schwierige Gratwanderung in Abwägung zwischen beeinträchtigten Individualbelangen und dem allgemeinen Interesse an einer effektiven Abwehr terroristischer Bedrohungen vorzunehmen. Der Verfasser analysiert die Rechtsprechung im Hinblick auf die zum Nordirland- sowie zum Kurdenkonflikt ergangenen Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung auch des englischen Schrifttums. Er arbeitet wiederkehrende Fallgruppen heraus und zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung nach.