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Die Bestrebungen zur Harmonisierung des Zivilrechts in Europa richten sich seit einiger Zeit auch auf das Erbrecht. Seit dem Wiener Aktionsplan von 1998 verfolgt die Europäische Gemeinschaft das Ziel, die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung zu vereinfachen. Im November 2006 hat das Europäische Parlament die EU-Kommission aufgefordert, einen entsprechenden Legislativvorschlag zu unterbreiten, wobei der Europäische Erbschein als Grundpfeiler und Schlüsselelement der künftigen Regelung bezeichnet wird. Die nähere Gestaltung des Erbscheins auf europäischer Ebene ist Gegenstand dieser Arbeit. Nach einer rechtsvergleichenden Darstellung der deutschen und griechischen Regelungen erläutert die Autorin die europäischen Perspektiven des Erbscheins. Sie erörtert insbesondere, ob die Einführung eines Europäischen Erbscheins notwendig und zulässig ist. Auch die verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Aspekte des neuen Instituts werden eingehend untersucht. Die Studie richtet sich an Erbrechtler und Europarechtler.