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Die Arbeit behandelt einen Teilaspekt der Beschleunigung von Verwaltungsabläufen. Untersucht wurde, ob die Planung in Gesetzesform ein gangbarer und rechtmäßiger Weg ist, komplexe Verfahren zu beschleunigen. Als Arbeitshilfe wurde hierfür der Begriff der Exekutivgesetze gebildet. Die Untersuchung geschah am Beispiel der sog. Investitionsmaßnahmegesetze, durch die in den neuen Bundesländern die Planung von Infrastrukturvorhaben erheblich beschleunigt werden sollte. Geprüft wurden insbesondere Probleme der Rechtsschutzverkürzung, der Gewaltenteilung, des Bund-Länder-Verhältnisses, der Verfahrensgewährleistung und der praktischen Umsetzung der Planung durch privatrechtliche Planungsgesellschaften. Dabei wurde der Vergleich zu einem regulären Verfahrensablauf bei entsprechenden Vorhaben gezogen. Ergebnis der Untersuchung ist, daß es Möglichkeiten gibt, Planungen durch Gesetze festzustellen, daß jedoch die Investitionsmaßnahmegesetze in der konkret gewählten Ausgestaltung verfassungswidrig sind.