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Nach den letzten Änderungen vom März 2010 wurde das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erneut überarbeitet. Auch diesmal wurden mehrere Vorschriften des Gesetzes geändert und einige wichtige Neuerungen eingefügt. Die Schwerpunkte liegen bei der Einführung einer eingeschränkten ehrenamtlichen Tätigkeit, bei der Heranziehung Dritter zur Hilfeleistung und beim Kostenersatz für Feuerwehreinsätze. Die neuen Vorschriften werden in dem Kommentar ausführlich erläutert. Daneben wurde das Werk auf den aktuellen Stand gebracht. Es erleichtert den Gemeinden und Landkreisen, den Gemeindefeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie anderen mit dem Feuerwehrwesen befassten Stellen die Anwendung des Gesetzes.