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Im September 2006 sind die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der ersten Stufe der Föderalismusreform in Kraft getreten. Im Bereich der Europa-Angelegenheiten sind dies vor allem die Übertragung der Verhandlungsführung im EU-Ministerrat auf einen Vertreter der Länder in den Bereichen der schulischen Bildung, der Kultur und des Rundfunks, die neuen Regelungen zur EU-Haftung sowie der nationale Stabilitätspakt zur Einhaltung der Maastrichter Kriterien der Euro-Währungsunion. Ausgehend von diesen rechtlichen Änderungen hat die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt als Vorsitz der Europaministerkonferenz der Länder gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen und dem Institut für Politikwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg im Januar 2007 die Konferenz "Föderalismusreform und Europa" durchgeführt. Praktiker aus Politik und Verwaltung sowie Wissenschaftler haben im Rahmen der drei Themenkreise "Artikel 23 GG - Bund und Länder gemeinsam in Europa?", "Europäische Vorfeldarbeit - Interessenvertretung oder Neben-Außenpolitik?" und "EU-Haftung und nationaler Stabilitätspakt - gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung europäischen Rechts" über das Zusammenwirken von Bund und Ländern in europäischen Angelegenheiten diskutiert. Der Tagungsband macht die Beiträge und Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.