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Durch die Verabschiedung einer "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) den zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen im Sinne des BlmSchG zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage umfangreicher Messungen und Beurteilungen von Beleuchtungsanlagen, insbesondere von Beleuchtungsanlagen für Sportstätten im Freien wurde die Lichtrichtlinie überarbeitet und durch einen Anhang mit Hinweisen über die schädlichen Einwirkungen von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - und mit Vorschlägen zu deren Minderung ergänzt. Die Hinweise in dieser Veröffentlichung bauen in ihren wesentlichen Inhalten auf der Veröffentlichung des Arbeitskreises "Lichtimmissionen" der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft auf.