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Die Arbeit beleuchtet zunächst die seit den 50er Jahren geführte Diskussion über Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Motive, die den Gesetzgeber zur subsidiären Anrechnungsmethode veranlaßt haben. Die anschließende verfassungsrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, daß ein verbesserter Familienleistungsausgleich dringend geboten ist. Eine Honorierung der Erziehungsleistung von Eltern und ein Ausgleich ihrer Benachteiligung gegenüber Kinderlosen können jedoch effektiver außerhalb der sozialen Sicherungssysteme erfolgen. Entgegen der Ansicht des BverfG kann es dem Gesetzgeber daher nicht untersagt werden, Kindererziehung nur insoweit rentenrechtlich zu berücksichtigen, als Eltern auf ihrem Rentenkonto nicht bereits über anderweitige Rentenanwartschaften verfügen.