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Das deutsche und das US-amerikanische Strafverfahren liegen in dogmatischer Hinsicht weit auseinander. Beide Rechtsordnungen haben jedoch mit vergleichbaren Problemen wie Massenkriminalität einerseits und schwerer Kriminalität andererseits zu kämpfen. Gerson Trüg analysiert die daraus resultierenden Regelungsbedürfnisse und weist Parallelen in der Praxis des deutschen und des US-amerikanischen Strafverfahrens nach. Er untersucht zunächst, ob es im Bereich der Verfolgung von Massenkriminalität Konvergenzen hinsichtlich der Anwendung des Opportunitätsprinzips gibt. Anschließend prüft er, ob die Praxis der sogenannten Verständigungen vergleichbar ist und weist schließlich Konvergenzen im Bereich der Verfolgung von schwerer Kriminalität durch Darlegung der Praxis des Beweisrechts nach.