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Welche Bedeutung haben rechtsvergleichende Argumente bei der Anwendung nationalen Rechts? Diese Frage beschäftigt die rechtsmethodologische und rechtsvergleichende Wissenschaft seit langem. Entsprechend erstaunlich ist, dass bisher keine ganzheitliche Theorie der rechtsvergleichenden Argumentation existiert. Thomas Coendet legt nun einen umfassenden Entwurf für eine solche Theorie vor. Er entwickelt seine Theorie entlang der Grundfragen, die das Problem der rechtsvergleichenden Argumentation aufwirft: Wie interagieren eigenes und anderes Recht normativ miteinander? Weshalb sollte man rechtsvergleichend argumentieren und wie funktioniert eine solche Argumentation? Und schließlich: Wie ist rechtsvergleichendes Argumentieren methodisch zu gestalten, damit es praktisch gelinge? Die auf diesem Weg entwickelte rechtsvergleichende Argumentationstheorie informiert all jene, die in der juristischen Arbeit an der Überschreitung räumlicher Grenzen interessiert sind.